Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Mattis Robowski Films und dem Auftraggeber. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet die von den Folgenden abweichen oder ihnen widersprechen.
2. Vertragsabschluss
2.1 Die Auftragserteilung des Auftraggebers (unterschriebenes Angebot oder Bestätigung per Mail) stellt einen bindenden Auftrag dar, welcher durch uns innerhalb von 7 Tagen durch zusenden einer Bestätigung angenommen werden kann.
2.2 Bei Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag werden die bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführten Dienstleistungen voll in Rechnung gestellt.
2.3 Findet der Rücktritt innerhalb von 14 Tagen vor Drehbeginn statt, wird zudem ein Tagessatz von 25% der im Angebot vereinbarten Summe pro Tag fällig.
2.4 Die einmalige zeitliche Verschiebung des Drehs mit neuer, gleichwertiger Auftragsbestätigung stellt keinen Rücktritt im Sinne von 2.3 dar und ist von diesem Punkt ausgenommen.
3. Ausführungsbedingungen
3.1 Bei der Durchführung des Auftrages gelten besondere Ausführungsbedingungen als vereinbart. Boden- sowie Luftaufnahmen werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gestartet und ausgeführt. Der Auftraggeber wird gebeten, im Vorfeld folgende generelle Standardbedingungen zu berücksichtigen:
• kein Flug bei Regen, Nebel oder Schneefall
• kein Flug vor Sonnenaufgang oder nach Sonnenuntergang
• kein Flug bei Windstärken über 30 km/h
• kein Flug ohne Sichtkontakt zur Drohne
• kein Flug über unbeteiligten Personen
• maximale Flughöhe 120 Meter
• maximale Entfernung zum Piloten horizontal 300 m
• Flugzeit ca. 25 Minuten pro Akku-Einheit
• kein Überflug von Sperrgebieten (z.B. Grenzgebieten)
• kein Überflug von Grundstücken ohne Genehmigung des Grundstücksbesitzers
(Nachbarn sind gegebenenfalls im Vorfeld durch den Auftraggeber zu informieren)
• keine Filmarbeiten auf Grundstücken ohne Genehmigung des Grundstückbesitzers
(Nachbarn sind gegebenenfalls im Vorfeld durch den Auftraggeber zu informieren)
• keine Dreharbeiten zu Zwecken der Spionage
• keine Darstellung von Personen ohne deren Einwilligung
4. Urheber- und Nutzungsrechte
4.1 Mattis Robowski Films überträgt dem Auftraggeber die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Die Nutzungsrechte werden dem Auftraggeber jedoch erst nach vollständiger Bezahlung übertragen. Wir, Mattis Robowski Films, bleiben in jedem Fall, auch wenn wir das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt haben, berechtigt, unsere Produktionen und Vervielfältigungen zu Werbezwecken, (z.B. auf der Website) zu verwenden, sofern nicht anders vereinbart. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte sowie die Nutzung zu vorher nicht vereinbartem Zweck erfordert die vorherige schriftliche Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Mattis Robowski Films.
5. Mängel
5.1 Bild-, Video- und Tondateien werden mit der auf der Homepage bezeichneter Technik erstellt. Die technischen Daten der Geräte geben die zu erwartende und technisch mögliche Qualität vor. Äußere Einflüsse wie beispielsweise ungünstige Lichtverhältnisse, ungewollte Spiegelungen, Reflektionen, Personen oder Gegenstände im Bild stellen keinen Minderungsgrund dar.
5.2 Änderungswünsche am Projekt sind in den im Angebot vereinbarten Korrekturschleifen zu melden. Danach werden Arbeiten gesondert berechnet.
5.3 Beanstandungen bezüglich äußerlich erkennbarer Mängel, die nicht den in Punkt 5.1 aufgeführten entsprechen, sind innerhalb von zwei Wochen nach der letzten Korrekturschleife schriftlich zu melden. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß abgenommen. Alle Weiteren Arbeiten werden gesondert berechnet.
5.4 Mit der Abnahme der Arbeiten übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Bild, Schnitt und Gestaltung.
6. Zahlung
6.1 Im Zweifel ist die Bezahlung bei Ablieferung des Werkes fällig.
6.2 Die Bezahlung für die Produktion und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt zu den mit dem Auftraggeber vereinbarten Preisen und Wegen. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
6.3 Wird die Arbeit in Teilen abgenommen, so sind bei Abnahme des ersten Teils, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, 50% der Gesamtsumme zu zahlen.
6.4 Beanstandungen bezüglich äußerlich erkennbarer Mängel, die nicht den in Punkt 5.1 Aufgeführten entsprechen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich zu melden. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß abgenommen.
6.5 Mit der Abnahme der Arbeiten übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Bild, Schnitt und Gestaltung.
7. Verfügbarkeit
7.1 Bei der Wahl des zusätzlichen Uploads des Videos auf Youtube durch uns erhält der Kunde keine Verfügbarkeitsgarantie. Auf die Verfügbarkeit der Videos auf der Plattform haben wir keinen Einfluss.
7.2 Auch bei der Produktion von virtuellen Touren für Google Street View oder dem Hosting auf 3D-Vistas Servern sind wir nur Dienstleister der Produktion und des Uploads. Die Verfügbarkeit auf den jeweiligen Plattformen können wir hier ebenfalls nicht garantieren.